Das Internet – ein rechtsfreier Raum? „Das stimmt so nicht. Im Internet gelten neben den allgemeinen Rechtsvorschriften zunehmend Spezialgesetze“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora, der unter anderem auf Internet-, Medien- und Markenrecht spezialisiert ist. Aus langjähriger Erfahrung mit Online-PR wissen viele Unternehmen, dass ihre Website zum Beispiel ein Impressum benötigt. Doch im Umgang mit den neuen Social Media herrscht Verunsicherung: Braucht mein Blog ebenfalls ein Impressum? Kann ich Bilder von Foto-Plattformen einfach verwenden oder muss ich das Urheberrecht beachten? Kann ich bedenkenlos in meinem Facebook- oder Twitter-Beitrag auf Internetseiten verlinken? Dr. Sikora, Rechtsanwalt in der Kanzlei Döttelbeck, Dr. Wemhöner & Partner und ehemaliger Justiziar des Brauereikonzerns InBev, nimmt im Gespräch mit Anja Beckmann Stellung zum Thema „Recht bei Social Media“:Einem gewissen Schutz unterliegt der Blog-Betreiber, wenn er die Tagesberichterstattung betrachtet und bewertet: Dann ist er nach § 50 Urhebergesetz geschützt. Anders ist es bei fremden Marken: Die Abbildung von Marken anderer Unternehmen ist ohne deren Zustimmung nur im rein privaten Bereich erlaubt. Auch die Verwendung fremder Marken in Adwords o. ä., um auf die eigene Webpräsenz zu führen, ist die unzulässige Verwendung einer fremden Marke. Zudem verstößt eine solche Markennutzung gegen das Wettbewerbsrecht.
Schließlich muss jede Darstellung eines Unternehmens im Internet ein vollständiges Impressum enthalten. Je nach Inhalt der Webseite geben das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) unterschiedlich strenge Voraussetzungen vor, die das Impressum erfüllen muss. Dies gilt auch für ein Blog, das ein Unternehmen im Internet unterhält.
Sehr wichtige Information.
Habe diesen Artikel mit großem Interesse gelesen und werde ihn weiter empfehlen.
Vielen dank für diesen tollen Artikel. Eine gute Hilfestellung für den Alltag. Gibt es eigentlich schon gute Literatur zu diesem Thema?!
Spannender Artikel!
Habe kürzlich einen interessanten Vortrag eines Anwalts, der auf Medienrecht spezialisiert ist, gehört. RA Professor Alexander Unverzagt schreibt darüber gerade das “Handbuch PR-Recht”, das in Kürze erscheinen soll. Hier wird kurz über das Buch berichtet: http://www.mmr-kanzlei.de/fileadmin/user_upload/downloads/Expo-IP.pdf
Wertvoller Beitrag, der alles Wichtige in Kürze zusammenfasst!
Sonnige Grüße
Markus Walter
Ich habe vor einiger Zeit einen Blogbeitrag verfasst, der sich explizit rechtlichen Betrachtungen bei der Nutzung von Twitter befasst und ich glaube, der passt hier auch recht gut hin:
http://romanbrauner.wordpress.com/social-media/twitter-rechtlich/
Herzliche Grüße
Roman Brauner
Wirklch sehr informativ! Werde aufjedenfall wieder kommen. Danke fuer den Beitrag.
Gruss
Andres